Übersicht der weiteren eingesetzten Auftragsverarbeiter nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO | 08.2026

Die page one GmbH verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag ihrer Kunden (Auftragsverarbeitung). Dies umfasst alle Tätigkeiten, welche die page one GmbH gemäß den Leistungsbeschreibungen und den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit den Kunden erbringt und die eine Auftragsverarbeitung darstellen. Gemäß Vertrag über Auftragsverarbeitung i. S. d. Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung erteilt der Kunde der page one GmbH die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO in Anspruch zu nehmen. Die jeweils aktuell eingesetzten, weiteren Auftragsverarbeiter sowie die Information, an welche Dienstleister die Daten für welche Zwecke übermittelt werden, sind in der nachfolgenden Übersicht mit Stand 08/2026 zu finden.


Weitere Empfangsverarbeiter/Empfänger Betroffene Produkte/Dienstleistungen Zweck
DATEV eG | Paumgartnerstr. 6-14, 90329 Nürnberg Rechenzentrumsleistungen, DATEV Produkte Betrieb, Fehleranalyse/Support
Telekom Deutschland GmbH | Landgrabenweg 151, D-53227 Bonn Hosting, Telefonanlage Betrieb, Support
TeamViewer GmbH, Jahnstr. 30, 73037 Göppingen Fernbetreuungssoftware, Support Betrieb, Fehleranalyse/Support
Andato GmbH & Co. KG | Unterpörlitzer Str. 49, 98693 Ilmenau Softwareentwicklung Entwicklung, Fehleranalyse/Support
Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme | Schloss Birlinghoven 1 Softwareentwicklung KI-Beratung, Entwicklung
Dr. Paul Stapor, Florian Davids Softwareentwicklung KI-Beratung, Entwicklung
rapidmail GmbH | Wentzingerstraße 21, 79106 Freiburg im Breisgau Newsletter & E-Mailings Kommunikation, Information
Hetzner Online GmbH | Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen Cloud-Hosting Server Hosting, Ticketsystem / API
Schuster & Walther IT-Business GmbH | Schwabacher Str. 3, 90439 Nürnberg Softwareentwicklung Kommunikation, DATEV-Consulting Kanzleien
Stempel Heinze GmbH | Marienstraße 2, 90402 Nürnberg Online Webshop Stempel Erstellung
fonio GmbH | Neustiftgasse 73-75/3/7, 1070 Wien, Österreich Telefonanlage KI-gestützten Telefonassistenz


Die page one GmbH informiert den Kunden, wenn sie eine Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter beabsichtigt. Der Auftraggeber kann der Änderung innerhalb einer Frist von 4 Wochen – aus wichtigem Grund – gegenüber der vom Auftragnehmer bezeichneten Stelle widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb der Frist, gilt die Zustimmung zur Änderung als gegeben. Liegt ein wichtiger datenschutzrechtlicher Grund vor und ist eine einvernehmliche Lösungsfindung zwischen den Parteien nicht möglich, wird dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.