Übersicht der weiteren eingesetzten Auftragsverarbeiter nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO | 08.2023

Die page one GmbH verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag ihrer Kunden (Auftragsverarbeitung). Dies umfasst alle Tätigkeiten, welche die page one GmbH gemäß den Leistungsbeschreibungen und den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit den Kunden erbringt und die eine Auftragsverarbeitung darstellen. Gemäß Vertrag über Auftragsverarbeitung i. S. d. Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung erteilt der Kunde der page one GmbH die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO in Anspruch zu nehmen. Die jeweils aktuell eingesetzten, weiteren Auftragsverarbeiter sowie die Information, an welche Dienstleister die Daten für welche Zwecke übermittelt werden, sind in der nachfolgenden Übersicht mit Stand 07/2023 zu finden.


Weitere Empfangsverarbeiter/Empfänger

Betroffene Produkte/Dienstleistungen

Zweck

DATEV eG, Paumgartnerstr. 6-14, 90329 Nürnberg

Rechenzentrumsleistungen, DATEV Produkte

Betrieb, Fehleranalyse/Support

Telekom Deutschland GmbH Landgrabenweg 151
D-53227 Bonn

Hosting, Telefonanlage

Betrieb, Support

TeamViewer GmbH, Jahnstr. 30, 73037 Göppingen

Fernbetreuungssoftware, Support

Betrieb, Fehleranalyse/Support

Andato GmbH & Co. KG

Unterpörlitzer Str. 49, 98693 Ilmenau

Softwareentwicklung

Entwicklung, Fehleranalyse/Support

Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme

Schloss Birlinghoven 1
53757 Sankt Augustin

Softwareentwicklung

KI-Beratung, Entwicklung

Dr. Paul Stapor,

Florian Davids,

Antonio Luis Gil Díaz

Softwareentwicklung

KI-Beratung, Entwicklung

rapidmail GmbH
Wentzingerstraße 21
79106 Freiburg im Breisgau

Newsletter & E-Mailings

Kommunikation, Information

Hetzner Online GmbH

Industriestr. 25

91710 Gunzenhausen

Cloud-Hosting

Server Hosting, Ticketsystem / API

Schuster & Walther IT-Business GmbH Schwabacher Str. 3, 90439 Nürnberg

Softwareentwicklung

Kommunikation, DATEV-Consulting Kanzleien


Die page one GmbH informiert den Kunden, wenn sie eine Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter beabsichtigt. Der Auftraggeber kann der Änderung innerhalb einer Frist von 4 Wochen – aus wichtigem Grund – gegenüber der vom Auftragnehmer bezeichneten Stelle widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb der Frist, gilt die Zustimmung zur Änderung als gegeben. Liegt ein wichtiger datenschutzrechtlicher Grund vor und ist eine einvernehmliche Lösungsfindung zwischen den Parteien nicht möglich, wird dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.