Die page one GmbH verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag ihrer Kunden (Auftragsverarbeitung). Dies umfasst alle Tätigkeiten, welche die page one GmbH gemäß den Leistungsbeschreibungen und den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit den Kunden erbringt und die eine Auftragsverarbeitung darstellen. Gemäß Vertrag über Auftragsverarbeitung i. S. d. Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung erteilt der Kunde der page one GmbH die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO in Anspruch zu nehmen. Die jeweils aktuell eingesetzten, weiteren Auftragsverarbeiter sowie die Information, an welche Dienstleister die Daten für welche Zwecke übermittelt werden, sind in der nachfolgenden Übersicht mit Stand 07/2023 zu finden.
Weitere Empfangsverarbeiter/Empfänger |
Betroffene Produkte/Dienstleistungen |
Zweck |
DATEV eG, Paumgartnerstr. 6-14, 90329 Nürnberg |
Rechenzentrumsleistungen, DATEV Produkte |
Betrieb, Fehleranalyse/Support |
Telekom Deutschland GmbH Landgrabenweg 151 |
Hosting, Telefonanlage |
Betrieb, Support |
TeamViewer GmbH, Jahnstr. 30, 73037 Göppingen |
Fernbetreuungssoftware, Support |
Betrieb, Fehleranalyse/Support |
Andato GmbH & Co. KG Unterpörlitzer Str. 49, 98693 Ilmenau |
Softwareentwicklung |
Entwicklung, Fehleranalyse/Support |
Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme Schloss Birlinghoven 1 |
Softwareentwicklung |
KI-Beratung, Entwicklung |
Dr. Paul Stapor, Florian Davids, Antonio Luis Gil Díaz |
Softwareentwicklung |
KI-Beratung, Entwicklung |
rapidmail GmbH |
Newsletter & E-Mailings |
Kommunikation, Information |
Hetzner Online GmbH Industriestr. 25 91710 Gunzenhausen |
Cloud-Hosting |
Server Hosting, Ticketsystem / API |
Schuster & Walther IT-Business GmbH Schwabacher Str. 3, 90439 Nürnberg |
Softwareentwicklung |
Kommunikation, DATEV-Consulting Kanzleien |
Die page one GmbH informiert den Kunden, wenn sie eine Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter beabsichtigt. Der Auftraggeber kann der Änderung innerhalb einer Frist von 4 Wochen – aus wichtigem Grund – gegenüber der vom Auftragnehmer bezeichneten Stelle widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb der Frist, gilt die Zustimmung zur Änderung als gegeben. Liegt ein wichtiger datenschutzrechtlicher Grund vor und ist eine einvernehmliche Lösungsfindung zwischen den Parteien nicht möglich, wird dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.